Klinisches Ethikkomitee (KEK)

Ethik ist eine Form des Nachdenkens über menschliches Handeln.

Medizinisch-technischer Fortschritt, der demographische Wandel und ein durch kulturelle Vielfalt zunehmender Wertepluralismus stellen das Handeln in Kliniken immer wieder vor neue Herausforderungen.

Dabei stellen sich die zentralen Fragen: „Was sollen wir tun?“ oder „Ist es richtig, was wir tun?“  Auf den Klinikalltag bezogen: Wie sollen wir entscheiden, wenn ein Patient seinen Willen nicht (mehr) äußern kann? Ist es richtig, eine Therapie fortzusetzen, wenn die Nebenwirkungen gravierend, der Behandlungserfolg jedoch allenfalls minimal sein wird? In solchen und anderen Entscheidungsprozessen ist eine ethische Fallbesprechung hilfreich.

Diesem Bedarf kommt die Einrichtung des klinischen Ethikkomitees (KEK) nach.

Ziele und Aufgaben des Ethikkomitees

Das Ethikkomitee dient in erster Linie der Beratung im Einzelfall, wobei der Achtung von menschlicher Würde und Autonomie, der Fürsorgepflicht des Behandelnden und der Wahrhaftigkeit und Verschwiegenheit entscheidende Bedeutung zukommt.

Neben der klinisch-ethischen Beratung im Einzelfall gehören auch die Entwicklung von Leitlinien für wiederkehrende ethische Problemfelder sowie die Organisation von Fort- und Weiterbildungen zu den Aufgaben des Ethik-Komitees.

Ethische Fallberatung

Eine ethische Fallberatung kann sowohl von Patientinnen und Patienten wie auch von Mitarbeitenden angefragt werden. Ausgewählte Mitglieder des Ethik-Komitees unterstützen in konkreten klinischen Konfliktsituationen durch Moderation von Fallbesprechungen vor Ort die gemeinsame Suche nach einer ethisch gut begründeten Entscheidung, wobei die Verantwortung beim behandelnden ärztlichen bzw. pflegerischen Personal verbleibt. Alle an der Ethikberatung Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.

Über die E-Mail-Adresse ethikatpius-hospital [todd] de erreichen Sie uns mit Ihrer konkreten Fragestellung, die Sie bitte kurz beschreiben:

  • Thema der Anfrage
  • Dringlichkeit
  • Kontakt, z. B. eine Telefonnummer über die wir Sie zeitnah erreichen können

Zusammensetzung des Klinischen Ethikkomitees

Das klinische Ethikkomitee des Pius-Hospitals ist ein interdisziplinär zusammengesetztes, unabhängiges Beratungsgremium, welches Patienten, Angehörigen sowie Mitarbeitenden in schwierigen Entscheidungssituationen beratend zur Seite steht. Dem KEK des Pius-Hospitals gehören aktuell 18 Mitglieder aus den Bereichen Medizin und Pflege, Sozialdienst, Seelsorge, Rechtswissenschaften, Theologie und Philosophie an. Sie alle sind als „Ethikberater im Gesundheitswesen“ ausgebildet und zertifiziert:

  • Carola Alvarez-Castillo, Juristin
  • Heike Bocklage, Abteilungsleiterin Pflege
  • Eva-Maria Burke, Seelsorgerin
  • Dr. med. Matthias Haninger, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Kerstin Harms, Fachkraft für Intensiv-und Anästhesiepflege
  • Juliane Hierl, Mitarbeiterin Sozialdienst
  • Martina Ihlefeld, Psychoonkologin
  • Sabine Kretschmar, Leiterin Bildungsmanagement
  • Heike Kuhlen, Leiterin Qualitätsmanagement
  • Karin Murer, Koordinatorin Cancer Center
  • Dr. med. Dr. phil. Bärbel Roescheisen-Hellkamp, Fachärztin für Strahlentherapie
  • Josef Roß, (externer) Ethikberater
  • Christina Biendara, Lehrerin Schule für Pflegefachberufe 
  • Regine Harms, Leiterin Sozialdienst
  • Dr. med. Hans Holzinger, Facharzt für Innere Medizin, Palliativmedizin
  • Dr. phil. Gunda Holtmann, Seelsorgerin
  • Dr. med. Roswitha Krannich, Psychoonkologin
  • Pritpal Meyer, Sekretariat Abteilung für Interdisziplinäre Intensivmedizin
Ethik-Komitee, Ethik-Komitee im Pius-Hospital

Das Ethik-Komitee hat nach längerer Beratung entschieden, im Pius-Hospital die Verwendung einer Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht zu verwenden. Patienten und Patientinnen, die während ihres stationären Aufenthaltes in der Klinik eine Patientenverfügung ausfüllen möchten, können sich dazu beraten lassen und erhalten dann auch die den persönlichen Wünschen entsprechenden Unterlagen.

Die Erfahrung zeigt, dass meist zunächst schon ein kurzes Beratungsgespräch hilft, aus der Fülle von Vorlagen und Hilfen zur Erstellung einer Verfügung auszuwählen, um eine für die persönliche Situation direkt hilfreiche Unterstützung zu bekommen. Ansprechpartner für eine individuelle Beratung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes.

Die Medizin hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, die zuvor undenkbar erschienen. Mit diesen Erfolgen ist aber auch bei vielen Menschen die Angst vor unwürdigem Sterben mit Leid, Einsamkeit, Schmerzen und Verlust der Selbstbestimmung verbunden. Seine Würde und Selbstbestimmung auch für Situationen zu wahren, in denen man sich selbst nicht mehr äußern kann – also Vorsorge zu treffen –, ist der Wunsch vieler Menschen. Dazu gehört es, sich frühzeitig mit Lebenskrisen wie schwerer Krankheit, Sterben und Tod ausführlich auseinanderzusetzen. Hierzu wollen diese Hinweise ermutigen und Hilfen geben.

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann, er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Damit Sie für diesen Fall vorbereitet sind, können Sie Ihre Wünsche für derartige Situationen beschreiben. Dann können andere nach Ihrem Willen und in Ihrem Sinne handeln. Sie erleichtern Angehörigen, Ärzten und Pflegenden, Betreuern und Gerichten Entscheidungen, wenn diese von Ihren Wünschen wissen. Und Sie erhalten sich Autonomie in einer krisenhaften Situation. Es ist sinnvoll, Ihren Willen nicht nur im Gespräch zu äußern, sondern auch schriftlich zu fixieren. Das schafft Sicherheit und dient der Abwendung von Unklarheiten und Interpretationen besonders in Notsituationen und bei hoher emotionaler Betroffenheit der Angehörigen, des Bevollmächtigten und der Therapeuten.

Sie sollten die Tatsache, dass Sie eine Patientenverfügung ausgestellt haben, im Kreis Ihrer Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis bekannt machen und evtl. in Ihrer Brieftasche/Geldbörse mit einem Vermerk darauf hinweisen. Jederzeit können Sie die in dieser Patientenverfügung getroffenen Aussagen revidieren. Sie können diese Patientenverfügung zusätzlich zu Ihrer eigenen Unterschrift durch einen oder mehrere Zeugen unterschreiben lassen. Zusätzlich zu dieser Patientenverfügung empfehlen wir, auf jeden Fall für die medizinischen Belange eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Ratgeber „Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“ vom Niedersächsischen Justizministerium inkl. einem Vollmachts-Entwurf (PDF, 360 KB)

Letzte Aktualisierung: 29.02.2024