Ethik-Komitee

Die Aufgabenstellung des Ethik-Komitees beinhaltet die fallbezogene ethische Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus in konkreten Behandlungssituationen. Jeder kann das Ethik-Komitee um Unterstützung anfragen. In einem vertraulichen Prozess erfolgt eine Beratung, die eine fundierte Entscheidung der Verantwortlichen ermöglichen soll.

Das Ethik-Komitee organisiert ein Ethik-Forum, in dem Mitarbeitende im Pius-Hospital sich über ethische Fragen im Klinikalltag austauschen und beraten können. Diese Gespräche schaffen Entlastung für viele belastende Situationen, die die Mitarbeiter täglich erleben, und stärken gleichzeitig bewusstes Handeln in schwierigen Entscheidungssituationen.

Darüber hinaus ist das Ethik-Komitee in die Beratung ethischer Grundsatzfragen und in die Erstellung von Leitlinien für das Krankenhaus einbezogen. Mitarbeiter, Patienten und Angehörigen sollen über die erarbeiteten Leitlinien Klarheit und Transparenz für das ethische Handeln im Behandlungsprozess erhalten.

Auch Patienten und Angehörige können sich in schwierigen Entscheidungssituationen, wie z. B. den Fragen der künstlichen Ernährung oder Entscheidung für oder gegen eine Behandlung am Lebensende durch das Ethik-Komitee beraten lassen.

Sie möchten Kontakt zum Ethik-Komitees des Pius-Hospitals aufnehmen? Dann nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: ethikatpius-hospital [todd] de 

Ethik-Komitee, Ethik-Komitee im Pius-Hospital

Das Ethik-Komitee hat nach längerer Beratung entschieden, im Pius-Hospital die Verwendung einer Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht zu verwenden. Patienten und Patientinnen, die während ihres stationären Aufenthaltes in der Klinik eine Patientenverfügung ausfüllen möchten, können sich dazu beraten lassen und erhalten dann auch die den persönlichen Wünschen entsprechenden Unterlagen.

Die Erfahrung zeigt, dass meist zunächst schon ein kurzes Beratungsgespräch hilft, aus der Fülle von Vorlagen und Hilfen zur Erstellung einer Verfügung auszuwählen, um eine für die persönliche Situation direkt hilfreiche Unterstützung zu bekommen. Ansprechpartner für eine individuelle Beratung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes.

Die Medizin hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, die zuvor undenkbar erschienen. Mit diesen Erfolgen ist aber auch bei vielen Menschen die Angst vor unwürdigem Sterben mit Leid, Einsamkeit, Schmerzen und Verlust der Selbstbestimmung verbunden. Seine Würde und Selbstbestimmung auch für Situationen zu wahren, in denen man sich selbst nicht mehr äußern kann – also Vorsorge zu treffen –, ist der Wunsch vieler Menschen. Dazu gehört es, sich frühzeitig mit Lebenskrisen wie schwerer Krankheit, Sterben und Tod ausführlich auseinanderzusetzen. Hierzu wollen diese Hinweise ermutigen und Hilfen geben.

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann, er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Damit Sie für diesen Fall vorbereitet sind, können Sie Ihre Wünsche für derartige Situationen beschreiben. Dann können andere nach Ihrem Willen und in Ihrem Sinne handeln. Sie erleichtern Angehörigen, Ärzten und Pflegenden, Betreuern und Gerichten Entscheidungen, wenn diese von Ihren Wünschen wissen. Und Sie erhalten sich Autonomie in einer krisenhaften Situation. Es ist sinnvoll, Ihren Willen nicht nur im Gespräch zu äußern, sondern auch schriftlich zu fixieren. Das schafft Sicherheit und dient der Abwendung von Unklarheiten und Interpretationen besonders in Notsituationen und bei hoher emotionaler Betroffenheit der Angehörigen, des Bevollmächtigten und der Therapeuten.

Sie sollten die Tatsache, dass Sie eine Patientenverfügung ausgestellt haben, im Kreis Ihrer Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis bekannt machen und evtl. in Ihrer Brieftasche/Geldbörse mit einem Vermerk darauf hinweisen. Jederzeit können Sie die in dieser Patientenverfügung getroffenen Aussagen revidieren. Sie können diese Patientenverfügung zusätzlich zu Ihrer eigenen Unterschrift durch einen oder mehrere Zeugen unterschreiben lassen. Zusätzlich zu dieser Patientenverfügung empfehlen wir, auf jeden Fall für die medizinischen Belange eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Ratgeber „Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“ vom Niedersächsischen Justizministerium inkl. einem Vollmachts-Entwurf (PDF, 360 KB)

Letzte Aktualisierung: 03.02.2023