Qualitätsbericht

Strukturierter Qualitätsbericht

Das Pius-Hospital ist wie alle deutschen Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Krankenhäusern eröffnen mit den Berichten die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Rechtsgrundlage der Qualitätsberichte der Krankenhäuser ist der § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V. Die Daten werden im XML-Format (=Programmiersprache) eingereicht und dann in einer lesbaren Version aufbereitet und als PDF zur Verfügung gestellt. Die Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang dieser Berichte finden Sie unter auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Referenzbericht 2022 Pius-Hospital


Weisse Liste

Weisse ListeAls zusätzliche Informationsquelle können Sie die Weisse Liste nutzen. Hier erhalten Sie einen Überblick über das Leistungsspektrum unseres Hauses und erfahren, wie zufrieden andere Patienten mit ihrer Behandlung im Pius-Hospital waren. Das Internetportal versteht sich als Wegweiser im Gesundheitswesen und unterstützt Patienten und Angehörige bei der Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus – mit verständlichen und unabhängigen Informationen. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Zurzeit verzeichnen wir in der Weissen Liste eine Weiterempfehlungsrate von 88 Prozent. Die Weisse Liste verwendet vorrangig die Informationen aus den oben genannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser in Verbindung mit anderen Erkenntnisquellen, z.B. Zusatzinformationen der Krankenhäuser oder Ergebnisse aus Patientenbefragungen.

Informationen über die Krankenkassen

Auch viele gesetzliche und private Krankenkassen geben ihren Versicherten in den jeweiligen Internetportalen Auskunft über die Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Auch sie greifen auf die Inhalte der strukturierten Daten zurück und ergänzen diese eventuell auch mit den selbst erhobenen Befragungsergebnissen. Schauen Sie doch einfach einmal auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse nach.

 

Letzte Aktualisierung: 05.02.2024