Qualitätsmanagement im Pius‑Hospital
Im Pius‑Hospital hat Qualität höchste Priorität. Seit 2005 ist das gesamte Haus nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert – ein wichtiger Rahmen für eine verlässliche medizinische und menschliche Versorgung.
Die Zertifizierung hilft uns, Prozesse klar zu strukturieren, Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen und Abläufe konsequent an den Bedürfnissen unserer Patientinnen und Patienten auszurichten. Durch die aktive Einbindung unserer Mitarbeitenden bleibt das Pius‑Hospital eine lernende, sich stetig weiterentwickelnde Organisation.
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess unterstützt uns dabei, Abläufe zu standardisieren, Qualität dauerhaft zu sichern und den Arbeitsalltag zu erleichtern – damit mehr Raum für die individuelle Begleitung unserer Patientinnen und Patienten entsteht.
Qualitätsberichte
Das Pius-Hospital ist wie alle deutschen Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Krankenhäusern eröffnen mit den Berichten die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Rechtsgrundlage der Qualitätsberichte der Krankenhäuser ist der § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V. Die Daten werden im XML-Format (=Programmiersprache) eingereicht und dann in einer lesbaren Version aufbereitet und als PDF zur Verfügung gestellt. Die Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang dieser Berichte finden Sie unter auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Referenzberichte des Pius-Hospitals:
Auch viele gesetzliche und private Krankenkassen geben ihren Versicherten in den jeweiligen Internetportalen Auskunft über die Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Auch sie greifen auf die Inhalte der strukturierten Daten zurück und ergänzen diese eventuell auch mit den selbst erhobenen Befragungsergebnissen. Schauen Sie doch einfach einmal auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse nach.

Zertifizierungen und Gütesiegel
Zertifizierungen bieten Patientinnen und Patienten Orientierung in Bezug auf Sicherheit und Qualität. Sie bestätigen, dass medizinische Einrichtungen, Zentren oder Untersuchungen definierte Standards erfüllen. Der Weg zum Zertifikat ist ein längerer Prozess: Je nach Verfahren kann es bis zu zwei Jahre dauern, bis alle Kriterien erfüllt und geprüft sind. Alle Zertifizierungen erfolgen freiwillig. Die Überprüfungen durch externe Fachexperten heißen Audits.
Für Mitarbeitende schaffen Zertifizierungen ebenfalls Klarheit: Sie zeigen, wie gut Strukturen und Abläufe funktionieren und wo Optimierungsbedarf besteht. Da Zertifikate immer zeitlich befristet sind, muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass Anforderungen weiterhin erfüllt oder verbessert wurden. Die Auditgespräche mit internen und externen Expertinnen und Experten bieten dabei wertvolle Lern- und Austauschmöglichkeiten.
Auch für Patientinnen, Patienten und Angehörige bedeuten Zertifizierungen zusätzliche Sicherheit. Eine unabhängige Instanz bestätigt die Qualität einer Einrichtung oder Untersuchung – und sorgt so für ein hohes Maß an Transparenz.

Das Pius-Hospital ist nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Dieses Gütesiegel bezieht sich auf die Gesamtheit aller Einrichtungen, die das Pius-Hospital ausmacht und spiegelt modellhaft das Qualitätsmanagementsystem wieder. Im Fokus steht dabei stets die Orientierung an unseren Patienten. Hinter der Abkürzung verbirgt sich das Deutsche Institut für Normung (DIN), EN und ISO sind Abkürzungen für europäische und internationale Institute. Hinter der Nummer 9001 steckt die Nummer der Norm. Die 2015 am Schluss besagt das Jahr ihrer letzten Fassung. Die Zertifizierung durch die DIN EN ISO 9001 ist jeweils für drei Jahre gültig. Danach muss eine erneute Überprüfung, die so genannte Re-Zertifizierung stattfinden, die das Pius-Hospital letztmalig im Mai 2021 erfolgreich absolviert hat.
Innerhalb des Pius-Hospitals bestehen mehrere medizinische Zentren, die sich auf die Behandlung von Krebserkrankungen spezialisiert haben. Alle Krebszentren im Pius-Hospital sind durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziert worden: Das Brustzentrum bereits seit 2003, das Gynäkologische Krebszentrum seit 2008 sowie seit 2009 das Prostatazentrum (Kooperation mit dem Klinikum Oldenburg). Das Zertifizierungsaudit des Lungenkrebszentrums erfolgte 2010. Im Jahr 2011 ist die Zertifizierung des Viszeralonkologischen Zentrums mit den Modulen Darmkrebs und Pankreaskrebs nach den Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft durchgeführt worden. 2018 folgte zusätzlich das Modul Magenkrebs.
Zentren, die eine Zertifizierung durch die DKG anstreben, benötigen eine vorherige Zertifizierung nach internationalen technischen Standards (wie zum Beispiel durch die ISO 9001). Erst danach ist es möglich, sich einem Zertifizierungsaudit durch die Deutsche Krebsgesellschaft selbst, sowie durch eine bereichs- oder organspezifische Fachgesellschaft zu unterziehen. Jedes Zentrum muss dabei beispielsweise seine Erfahrung und Kompetenz in der Behandlung von Patienten mit bestimmten Krebserkrankungen vorweisen können, sowie die geforderten fachlichen Anforderungen, wie Zusammenarbeit, Qualifikation, definierte Abläufe, etc. erfüllen. Eine Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft muss alle drei Jahre wiederholt werden.

Seit 2013 besteht das EndoprothetikZentrum der Maximalversorgung am Pius-Hospital, das diese Zertifizierung durch die EndoCert-Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) erhalten hat. Damit erreicht es seine Ziele der Qualitätssicherung und der Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität. Jährliche Überprüfungen (Audits) und alle drei Jahre durchgeführte Rezertifizierungsaudits durch unabhängige Gutachter gewährleisten die dauerhafte Erfüllung der Kriterien für ein solches Zentrum.
Seit 2003 bietet die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin in Kooperation mit der Privaten Akademie DGG die Möglichkeit an, Gefäßzentren zu zertifizieren. Auch das Oldenburger Gefäßzentrum im Pius-Hospital verfügt über eine entsprechende Qualifizierung, die sich an den personellen, apparativen und therapeutischen Standards der DGG orientiert. Die Zentrumsbildung trägt zur Verbesserung der Qualität durch fachübergreifende Patientenversorgung und zu einer stärkeren Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung bei. Die Partner des Gefäßzentrums bekennen sich zu einer patientenbezogenen multimodalen evidenzbasierten Diagnostik und Therapie als Grundgedanke eines Gefäßzentrums.
Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V.

Als klinisches und wissenschaftliches Endometriosezentrum haben wir mit der Diagnose und Therapie von Endometriose jahrelange Erfahrung. Pro Jahr führen wir in der Universitätsklinik für Gynäkologie im Pius-Hospital mehrere Hundert Endometriose-Operationen durch. Wir betreuen Patientinnen interdisziplinär mit unserem Spezialisten-Team aus den Bereichen Gynäkologie, Chirurgie, Urologie, Radiologie, Gastroenterologie, Schmerztherapie und Psychologie.
Wir, das Pius-Hospital Oldenburg, handeln ökologisch verantwortungsbewusst und tragen aktiv zum nachhaltigen Schutz der Umwelt bei. Deshalb verpflichten wir uns, unseren Energieverbrauch langfristig zu senken und unsere Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Zur Umsetzung dieser Ziele führen wir in allen Bereichen ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 ein und halten dieses dauerhaft aufrecht. Wir stellen sicher, dass alle Anforderungen dieser Norm erfüllt werden und dass sowohl unsere energiebezogene Leistung als auch die zugrundeliegenden Prozesse fortlaufend verbessert werden.
Dazu verpflichten wir uns:
- Die notwendigen finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen bereitzustellen.
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in die Einführung und Anwendung des Energiemanagementsystems einzubeziehen und klare Verantwortlichkeiten festzulegen.
- Alle relevanten gesetzlichen und anderen Anforderungen zu berücksichtigen und einzuhalten.
- Die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen, die Auswirkungen auf unsere Energieleistung haben.
- Konstruktions- und Planungsprozesse so zu gestalten, dass sie die Energieeffizienz berücksichtigen.
Energieziele regelmäßig festzulegen, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen. - Energiedaten und alle relevanten Einflussgrößen regelmäßig zu erfassen und zu bewerten.
Die Wirksamkeit und Ergebnisse des Energiemanagementsystems regelmäßig zu überprüfen, zu aktualisieren und zu bewerten.
15. Januar 2026
Zu den Zentren
Hinweisgeberschutzgesetz
Als Krankenhaus ist es unsere Aufgabe, unsere Patienten, Mitarbeitenden und Partner zu schützen. Eine offene, transparente Kommunikation ist für uns zentral, um Qualität und Sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet dafür einen verlässlichen Rahmen: Verstöße können gemeldet werden, ohne dass Hinweisgebende Nachteile befürchten müssen.
Wir ermutigen alle, Fehlverhalten, Betrug, Korruption, Missbrauch oder andere Verstöße gegen geltende Standards zu melden. Alle Hinweise werden vertraulich geprüft; die Identität der Hinweisgebenden bleibt auf Wunsch geschützt. Dafür haben wir ein klares Verfahren zur Annahme, Bewertung und Bearbeitung von Meldungen etabliert.
Bei Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zum Meldeprozess stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Bitte beachten Sie, dass über das Hinweisgebersystem ausschließlich Verstöße, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, zu melden sind und bearbeitet werden können. Unter diesen Anwendungsbereich fallen unter anderem:
- strafrechtliche Verstöße, wie solche gegen Leib, Leben oder Gesundheit
- unberechtigte Weitergabe von personenbezogenen Daten (z. B. Patientendaten)
- Hygiene (z. B. Verunreinigung von OP-Besteck)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (z. B. Diskriminierung)
- Unterschlagung und Veruntreuung (z. B. von Medikamenten durch Mitarbeitende für private Zwecke)
- Vergabesachen (z. B. eine Leistung wird ohne ein förmliches Vergabeverfahren direkt vergeben)
- Krankenhausabrechnung (z. B. Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen)
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
- Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (z. B. Missachtung der geltenden, grundlegenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Einhaltung und Sicherstellung von Arbeits-, Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards gehören für uns zu den wichtigsten Anliegen. Wir beziehen eine Vielzahl von Produkten über Lieferketten bzw. Lieferanten und Dienstleister. Aus diesem Grund haben wir uns auch klare und transparente Regeln gesetzt, deren Einhaltung wir uns unterworfen haben. Auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern sind diese einzuhalten.
Unsere Ziele sind insbesondere:
- Nachhaltigkeit
- Schutz der Umwelt und des Klimas
- Faire und transparente Arbeitsbedingungen
- Tierwohl und Artenschutz
- Menschenrechte
Lebensmittel- und Produktsicherheit
Unsere Mitarbeitenden, Mitarbeitende der Lieferanten und Dienstleister, Kundinnen sowie sonstige Personen haben über den Online-Meldekanal sowie telefonisch und postalisch die Möglichkeit, – auch vollständig anonym – Meldungen über Verstöße im Zusammenhang mit unseren Lieferketten-Vorgaben und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzugeben.
Für die Bearbeitung Ihrer Meldung ist es wichtig, diese so konkret wie möglich zu formulieren.
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Pius-Hospitals, Stand August 2023:
Um eine Hinweisgeber-Meldung zu tätigen oder die Beschwerdestelle der Lieferkettensorgfaltspflicht zu kontaktieren, stehen Ihnen diese Meldewege offen:
- zentrale Compliance-E-Mail-Adresse des Pius-Hospitals: compliance@pius-hospital.de
- Compliance-Hotline des Pius-Hospitals (0441-229-1011)
- persönliche Meldung (Compliance, Pius-Hospital, Grüne Str. 14, 26121 Oldenburg)
- Postweg (Compliance, Anja Beuchel, Pius-Hospital, Grüne Str. 14, 26121 Oldenburg)
Intern können Sie bei Rückfragen oder Anliegen unsere Compliance-Beauftragte, Anja Beuchel, kontaktieren:
E-Mail: anja.beuchel@pius-hospital.de
Wir möchten Hinweisgeberinnen/-gebern ausdrücklich zur Meldung ermutigen und tragen Sorge dafür, jede Meldung aufzuklären, selbst wenn sich eine Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Wir möchten jedoch auch darauf hinweisen, dass für jede etwaige bewusste Falschmeldung von Hinweisen, die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche veranlasst werden kann.
Weiterhin steht auch die Kontaktierung externer Hinweisgeber-Meldestelle offen:
- Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz
- Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht
- Meldesystem des Bundeskartellamts.
- Die Aufsichtsbehörde für die Lieferkettensorgfalt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Die Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang der Meldung spätestens nach sieben Tagen.
- Die Meldung wird zunächst auf Plausibilität geprüft und darauf, ob der Inhalt in den gesetzlichen Geltungsbereich fällt.
- Innerhalb von drei Monaten gibt die Meldestelle der hinweisgebenden Person nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung, wobei der Zeitraum auf sechs Monate ausgedehnt werden kann, wenn die besonderen Umstände des Falls dies erfordern (bspw. weil Art und Komplexität des Gegenstands der Meldung eine langwierige Untersuchung nach sich zieht).
Wir ermutigen zur Offenheit und unterstützen Hinweisgeber/-innen unterstützen, Vorkommnisse zu melden, die unter diesen Grundsatz fallen, selbst wenn es sich später als unbegründet herausstellen sollte. Hinweisgebende sollen keine Benachteiligungen befürchten müssen, weil sie solche Vorkommnisse gemeldet haben.
Alle Meldungen erfolgen unter Einhaltung des Vertraulichkeitsgebots, wonach der gesetzlichen Verpflichtung entsprochen wird, die Identität der Hinweisgeber/-innen sowie auch weiterer von der Meldung betroffener Personen, zu schützen. Zudem ist sichergestellt, dass keine Nachteile aus einer Meldung für Hinweisgebende folgen dürfen. Dabei steht es frei, Meldungen auch anonym zu tätigen.
Download PDF Gesetzestext Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Ansprechpartnerinnen für Qualitätsmanagement
Abteilung für Organisationsentwicklung

Heike Kuhlen
Telefon 0441 229-1222
E-Mail Heike.Kuhlen@pius-hospital.de


Jennifer Dehn
Telefon 0441 229-1220
E-Mail Jennifer.Dehn@pius-hospital.de


Gabriele Stolte-Meyer
Telefon 0441 229-1226
E-Mail Gabriele.Stolte-Meyer@pius-hospital.de




