An alles gedacht?
Checkliste für Ihre Krankenhaustasche
- Einweisungsschein von Ihrem(r) Haus- oder Facharzt/-ärztin
- Versicherungskarte und Personalausweis
- Impfpass
- Medikationsplan/Auflistung Ihrer Medikamente
- Allergiepass (wenn vorhanden)
- Blutgruppenausweis (wenn vorhanden)
- Diabetikerausweis (wenn vorhanden)
- Marcumarausweis (wenn vorhanden)
- Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht (wenn vorhanden)
- Bademantel und Hausschuhe
- Handtücher und Hygieneartikel
- Nachthemden/Schlafanzüge
- Jogginganzug/bequeme Kleidung
Aktionsbündnis Patientensicherheit: Sicher im Krankenhaus
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung trifft Vorsorge für eine schwere Erkrankung. Sie ist auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt. Im Ernstfall können dann Ärzte und Angehörige erfahren, ob man bestimmte Behandlungen wünscht oder ablehnt. Ein Arzt muss vom Grundsatz her immer das Leben verlängern. Wenn jemand jedoch per Patientenverfügung eine andere Priorität setzt, dann muss der Arzt dies berücksichtigen und ist an den erklärten Willen des Patienten gebunden. Die Patientenverfügung muss unmissverständlich formuliert sein. Je klarer die Formulierungen, desto eindeutiger ist die Verfügung für die behandelnden Ärzte.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine andere Form der Vorsorge. Sie ist ein Dokument, das die rechtliche Grundlage bildet, damit eine andere Person für den Erkrankten handeln kann. Die Vorsorgevollmacht bezieht sich in erster Linie auf die Regelung der finanziellen Angelegenheiten. Eine nahe Verwandtschaft oder Ehe sind dafür nicht ausreichend. Liegt eine Erkrankung vor, die beim Betroffenen die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben hat und ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, so muss durch das Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Das kann dann zwar auch der nahe Angehörige sein, doch wird er durch das Gericht kontrolliert und muss Rechenschaft ablegen. Eine Vorsorgevollmacht vermeidet so eine rechtliche Betreuung. Die Vorsorgevollmacht kann sich auch auf die Gesundheitsangelegenheiten erstrecken.
Vorsorgevollmacht vom Niedersächsischen Justizministerium
Medikamente
Für Ihre Behandlung ist es wichtig, dass wir über alle Medikamente informiert sind, die Sie normalerweise einnehmen (z. B. Augentropfen, Asthmaspray, Salben). Dazu gehören auch Medikamente, die Sie möglicherweise selbst ohne Rezept gekauft haben, wie pflanzliche oder homöopathische Mittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel. Geben Sie auch solche Medikamente an, die Sie nur gelegentlich einnehmen (z.B. Schmerztabletten). Bitte behalten Sie diese Informationen für uns bereit oder bringen Sie, sofern vorhanden, Ihren schriftlichen Medikationsplan Ihres niedergelassenen Arztes mit.
Wertsachen und größere Geldbeträge
Bitte bringen Sie keine größere Geldbeträge oder Wertsachen mit in die Klinik. Sollte dies nicht möglich sein, hinterlegen Sie Ihre Wertsachen bzw. Ihr Geld – gegen Quittung – bitte an der Information im Erdgeschoss. Denn: Nur für dort verwahrte Wertsachen können wir die Haftung übernehmen. Das Depot ist gebührenfrei.
Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern an der Information.
Telefon 0441 229-0.
Eigene elektrische Geräte
Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte in Krankenhäusern und Kliniken stellt ein Risiko dar, was sich in der bestehenden Brandschutzordnung des Krankenhauses neben anderen gesetzlichen Regelungen widerspiegelt und sollte daher aus Gründen der Sicherheit für Sie sowie anderer Patienten vermieden werden. Elektrische Geräte, die sich alleine durch eine CE-Kennzeichnung auszeichnen sind grundsätzlich nicht erlaubt! Neben der CE-Kennzeichnung muss zusätzlich eine der folgenden Sicherheitssymbole, die am Typenschild des Gerätes zu erkennen sind, ausgewiesen sein:
- GS - Geprüfte Sicherheit
- VDE - Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
- TÜV - Technischer Überwachungsverein
Folgende Geräte dürfen zum Klinikaufenthalt mitgebracht und im Patientenzimmer zweckbestimmt benutzt werden, falls sie die oben angesprochenen Merkmale erfüllen:
- Haartrockner
- Akkubetriebene Körperpflegeprodukte (z.B... Rasierapparate, Zahnpflegeprodukte)
- Ladegeräte und Netzteile für Laptops, Tablets, Handys / Smartphones, für Geräte der Unterhaltungselektronik, CD- und mp3-Player sowie für Kindercomputer
- Digitale Bilderrahmen
- Elektrisch betriebene Uhren
- Taschenlampen, batteriegetriebene Leseleuchten
Die Benutzung mitgebrachter privater Laptops, Tablets, Handys und Smartphones ist in Absprache mit dem Stationspersonal gestattet. In spezifischen Stationsbereichen kann die Nutzung von mobilen Endgeräten / Telefonen zu Störungen oder Beeinträchtigungen von medizinischen Geräten führen und ist deshalb untersagt. Mitgebrachte medizinische Geräte müssen dem Stationspersonal gemeldet werden. Mit der Erlaubnis zur Nutzung ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden.
Unzulässige elektrische Geräte:
- Heizkissen, -decken, -lüfter
- Heizlampen, Infrarotgeräte
- Kochgeräte, Wasserkocher oder Tauchsieder
- Ventilatoren, Klimageräte
Bei Bedarf von Verlängerungskabel und Mehrfachsteckverbindungen fragen Sie bitte die Stationsleitung.