Ethik-Komitee
(Leitbild des Pius Hospital)
Das Ethik-Komitee des Pius Hospital ist von der Geschäftsführung ernannt und besteht derzeit aus 8 Mitgliedern der Ärzteschaft, des Pflegedienstes und des Sozialen Dienstes, sowie einem externen Juristen.
- Die Aufgabenstellung des Ethik-Komitees beinhaltet die fallbezogene ethische Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus in konkreten Behandlungssituationen. Jeder kann das Ethik-Komitee um Unterstützung anfragen. In einem vertraulichen Prozess erfolgt eine Beratung, die eine fundierte Entscheidung der Verantwortlichen ermöglichen soll.
- Monatlich organisiert das Ethik-Komitee ein Ethik-Forum, in dem Mitarbeitende im Pius Hospital sich über ethische Fragen im Klinikalltag austauschen und beraten können. Diese Gespräche schaffen Entlastung für viele belastende Situationen, die die Mitarbeiter täglich erleben, und stärken gleichzeitig bewusstes Handeln in schwierigen Entscheidungssituationen.
- Darüber hinaus ist das Ethik-Komitee in die Beratung ethischer Grundsatzfragen und in die Erstellung von Leitlinien für das Krankenhaus einbezogen. Mitarbeiter, Patienten und Angehörigen sollen über die erarbeiteten Leitlinien Klarheit und Transparenz für das ethische Handeln im Behandlungsprozess erhalten.
- Auch Patienten und Angehörige können sich in schwierigen Entscheidungssituationen, wie z. B. den Fragen der künstlichen Ernährung oder Entscheidung für oder gegen eine Behandlung am Lebensende durch das Ethik-Komitee beraten lassen. Die Klarheit, warum ich mich vielleicht so oder so entscheide, entlastet von dem Druck, Verantwortung zu übernehmen, von der man meint, dass man sie eigentlich nicht tragen kann.
Die Mitglieder des Ethik-Komitees
| Hubertus Drab | Rechtsanwalt, Oldenburg | |
| Dr. med. Roswitha Krannich | Oberärztin, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe | |
| Christa Neuman | Krankenschwester, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie | |
| Katja Nösser | Krankenschwester, Zentrale Aufnahme | |
| Thomas Ramm | Oberarzt Anästhesie/Intensivmedizin | |
| Dr. Dr. Bärbel Röscheisen | Ärztin der Strahlentherapie | |
| Josef Roß (Sprecher) | Leiter Sozialer Dienst | |
| Dipl. Phys. Dr. med. Kay C. Willborn | Geschäftsführender Direktor der Klinik für Strahlentherapie und internistische Onkologie |
Kontakt
Josef Roß, Sprecher
Telefon 0441 / 229 - 1310
Telefax 0441 / 229 - 1090
Email josef.ross@pius-hospital.de
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Das Ethik-Komitee hat nach längerer Beratung entschieden, im Pius-Hospital die Verwendung einer Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht zu verwenden. Patienten und Patientinnen, die während ihres stationären Aufenthaltes in der Klinik eine Patientenverfügung ausfüllen möchten, können sich dazu beraten lassen und erhalten dann auch die den persönlichen Wünschen entsprechenden Unterlagen. Die Erfahrung zeigt, dass meist zunächst schon ein kurzes Beratungsgespräch hilft, aus der Fülle von Vorlagen und Hilfen zur Erstellung einer Verfügung auszuwählen, um eine für die persönliche Situation direkt hilfreiche Unterstützung zu bekommen.
Die Ansprechpartner für eine individuelle Beratung sind die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, die Sie telefonisch im Krankenhaus über die Telefonnummern 0441 / 229 - 1310 oder 0441 / 229 - 1309 erreichen.
Allgemeine Informationen zur Patientenverfügung
Die Medizin hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, die zuvor undenkbar erschienen. Mit diesen Erfolgen ist aber auch bei vielen Menschen die Angst vor unwürdigem Sterben mit Leid, Einsamkeit, Schmerzen und Verlust der Selbstbestimmung verbunden. Seine Würde und Selbstbestimmung auch für Situationen zu wahren, in denen man sich selbst nicht mehr äußern kann – also Vorsorge zu treffen –, ist der Wunsch vieler Menschen. Dazu gehört es, sich frühzeitig mit Lebenskrisen wie schwerer Krankheit, Sterben und Tod ausführlich auseinanderzusetzen. Hierzu wollen diese Hinweise ermutigen und Hilfen geben.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann, er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Damit Sie für diesen Fall vorbereitet sind, können Sie Ihre Wünsche für derartige Situationen beschreiben. Dann können andere nach Ihrem Willen und in Ihrem Sinne handeln. Sie erleichtern Angehörigen, Ärzten und Pflegenden, Betreuern und Gerichten Entscheidungen, wenn diese von Ihren Wünschen wissen. Und Sie erhalten sich Autonomie in einer krisenhaften Situation. Es ist sinnvoll, Ihren Willen nicht nur im Gespräch zu äußern, sondern auch schriftlich zu fixieren. Das schafft Sicherheit und dient der Abwendung von Unklarheiten und Interpretationen besonders in Notsituationen und bei hoher emotionaler Betroffenheit der Angehörigen, des Bevollmächtigten, der Therapeuten.
Sie sollten die Tatsache, dass Sie eine Patientenverfügung ausgestellt haben, im Kreis Ihrer Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis bekannt machen und evtl. in Ihrer Brieftasche/ Geldbörse mit einem Vermerk darauf hinweisen. Jederzeit können Sie die in dieser Patientenverfügung getroffenen Aussagen revidieren. Sie können diese Patientenverfügung zusätzlich zu Ihrer eigenen Unterschrift durch einen oder mehrere Zeugen unterschreiben lassen. Zusätzlich zu dieser Patientenverfügung empfehlen wir, auf jeden Fall für die medizinischen Belange eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

